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2019-06-10 Vermögensschaden

 

Ab 15000 Euro kann von einem Vermögensschaden ausgegangen werden. Unter 2000 Euro dürften in jedem Fall Geringfügigkeit/billiges Ermessen sein. Mehr als 10 Euro sind mindestens sinnvoll.

Eine pauschale Geldleistung kann 5000 Euro oder 15000 Euro im Jahr betragen. Dies sind umgerechnet 400 Euro bis 1250 Euro im Monat. Ein solcher Betrag ist bis Ende September für das nächste Jahr vollständig zu bezahlen. Eine entsprechende Regelung kann für mindestens 30 Jahre gelten.

Eine unqualifizierte Betreuung durch eine Vormundschaft ist mit 19,50 Euro für jede Stunde zu entschädigen (zuzüglich Umsatzsteuer).

Das Video zeigt die 6. Folge von der leicht ironisch gemeinten Gerichtssendung Königlich Bayerisches Amtsgericht (Der Wald und die Bäume). Das Video dauert 25 Minuten.

 

 

2019-06-10 Gefängnis   

2019-06-10 Geldstrafe   

2019-06-10 Landfriedensbruch mit Betrug und Untreue   

2019-06-10 Computerdelikte   

2019-06-10 Bandenkriminalität   

2019-06-10 Vermögensschaden

2019-06-10 Strafgesetze   

 

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