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2019-06-10 Gefängnis

 

Bei einer Anklage beträgt die Mindeststrafe 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Strafmildernde Umstände werden während der Gerichtsverhandlung festgestellt. Direkte Gründe sind zum Beispiel ein Vereinsvorsitz, eine unternehmerische Geschäftstätigkeit oder die Ausführung der Tat während der Dienstzeit als Arbeitnehmer. Ein weiterer Grund ist ein geringer Geldbetrag als Schaden (Geringfügigkeit). Die reduzierte Strafe beträgt 75 Prozent vom regulären Strafmaß (abgerundet). Dies sind 1 Monat weniger Strafe wegen der Bezahlung des geringen Schadens und 2 weitere Monate weniger wegen Geringfügigkeit und/oder verminderter Schuldfähigkeit. Eine Strafe von unter 6 Monaten wird immer zur Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährungszeit beträgt unabhängig von der Freiheitsstrafe mindestens 2 Jahre und höchstens 5 Jahre. Wird während der Bewährungszeit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen oder wird eine weitere Straftat begangen, ergibt dies eine Gesamtstrafe von in der Regel 6 Monaten oder mehr. Die Bewährung entfällt dann und nach dem Justizvollzug (Gefängnis) können dann Obdachlosigkeit oder andere Probleme drohen.

Lange Freiheitsstrafen von über 1 Jahr sind unüblich. Diese entstehen durch mehrere Straftaten während der Bewährungszeit (eher selten). Häufiger ist die Anwendung mehrerer Tatbestände nach einem Delikt (zum Beispiel Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und unterlassene Hilfeleistung in Kombination). Vor der Gerichtsverhandlung ohne mildernde Umstände beträgt die Forderung der Strafe mindestens 1,5 Jahre Gefängnis (3 Tatbestände). Ab 3 Jahren Gefängnis (nach der Verurteilung) kann eine Unterbringung in eine Psychiatrie erfolgen (auch Sicherungsverwahrung).

Das Video zeigt die 1. Folge von der leicht ironisch gemeinten Gerichtssendung Königlich Bayerisches Amtsgericht (Der Pfarrgockel). Das Video dauert 25 Minuten.

 

 

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