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2019-06-10 Bandenkriminalität

 

Bandenkriminalität besteht aus bekannten Tätern und bekannten Opfern mit vollständiger Identität. Bei Zuhälterei und (Zwangs-)Prostitution sind mindestens "Kunden" mit anonymer Identität beteiligt. Meistens betrifft dies aber auch Opfer.

Der Verkauf von geklauter Ware (Hehlerei) ist ebenfalls ein typisches Beispiel für Bandenkriminalität.

Das Video zeigt die 5. Folge von der leicht ironisch gemeinten Gerichtssendung Königlich Bayerisches Amtsgericht (Der Brunnenmacher). Das Video dauert 24 Minuten.

 

 

2019-06-10 Gefängnis   

2019-06-10 Geldstrafe   

2019-06-10 Landfriedensbruch mit Betrug und Untreue   

2019-06-10 Computerdelikte   

2019-06-10 Bandenkriminalität

2019-06-10 Vermögensschaden   

2019-06-10 Strafgesetze   

 

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