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2019-06-10 Geldstrafe
Die Geldstrafe wird verhängt, wenn diese für eine Verurteilung aus formalen Gründen erforderlich ist. Dies ist vor allem bei einem Führerscheinentzug oder bei einem Berufsverbot notwendig. Ohne Verurteilung kann der Führerschein nicht entzogen werden. Als Höhe der Geldstrafe können Mieteinnahmen als Richtwert verwendet werden (60 Quadratmeter multipliziert mit 25 Euro ergeben 1500 Euro Geldstrafe im Monat). Kann die Geldstrafe nicht gezahlt werden, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden. Dabei entspricht 1 Monat Geldstrafe 1 Monat Gefängnis. Eine Verurteilung zu 1 Monat Geldstrafe ist üblich. Eine Ordnungswidrigkeit stellt eine Nötigung dar, wobei eine direkte Strafverfolgung per Gesetz ausgeschlossen ist. Die Mindeststrafe hierbei beträgt 5 Tagessätze Geldstrafe (oder pauschal Geldbußen bis 1000 Euro).
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2019-06-10 Geldstrafe 2019-06-10 Landfriedensbruch mit Betrug und Untreue
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