|
|
|
2018-12-25 Gebäude mit 1 Wohneinheit
Einfamilienhäuser haben eine Wohnfläche von 49 Quadratmeter (entspricht einer 2-Zimmer-Wohnung) auf jedem Stockwerk bis 256 Quadratmeter (entspricht einer 8-Zimmer-Wohnung) auf jedem Stockwerk. Bei einer Breite von 1,00 Meter für die Außenwände und einer Baubegrenzung von 2,50 Meter ergibt dies eine Grundstücksfläche zwischen 169 Quadratmeter und 484 Quadratmeter. Bei Reihenhäusern beträgt die Mindestgröße 137 Quadratmeter. Gartenfläche ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Die Baubegrenzung kann als Parkplatz oder für eine Garage benutzt werden.
|