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2018-10-10 eServices Geldleistungen – Arbeitgeber-Leistungen
Ein Video über Arbeitgeberleistungen. Bei "Einwanderung in den Sozialstaat" haben Flüchtlinge prinzipiell keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld 2. Bei einer Integration in den Arbeitsmarkt entstehen jedoch Ansprüche, so zum Beispiel auf Kurzarbeitergeld. Dieses beträgt 60 Prozent der so genannten Nettoentgeltdifferenz und kann mehrere tausend Euro im Monat betragen (bis etwa 4000 Euro). Bei Arbeitnehmerüberlassung wird üblicherweise die qualifizierte Tätigkeit ergänzt um eine nicht qualifizierte Tätigkeit (zum Beispiel 3 Schichten für die qualifizierte Tätigkeit und 1 weitere Schicht für eine unqualifizierte Tätigkeit). Der Arbeitsumfang beträgt dabei 1,0 oder zumindest 0,75 in Teilzeit. |