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2019-04-20 Sankt Petersburg (Reisebericht Katharinenpalast)
Ein Video als Reisebericht zum Katharinenpalast. Ein Wohnschloss ist ungefähr halb so groß wie der hier gezeigte Katharinenpalast. Die Mindestmiete entspricht der Hälfte von der ortsüblichen Miete. Mehr als die Mindestmiete ist üblicherweise nicht erlaubt in dieser Größenordnung. Mit kleinen Firmen (Bürowohnungen oder Wohnzimmervereinen) kann zusätzlich ein Viertel von der ortsüblichen Miete eingenommen werden. In einem Wohnschloss sind ungefähr 15 kleine Firmen möglich. Ein weiteres Viertel von der ortsüblichen Miete kann zusätzlich eingenommen werden bei einer entsprechenden (satzungsgemäßen) Begründung als übliche Wohnmiete. Die zusätzlichen Mieteinnahmen sind für eine Schlosswache mit 10 Plätzen ausreichend. Die Positionen sind dabei jeweils 2 Personen an der Pforte, jeweils 2 Personen am Eingang des Gebäudes und 2 Personen im Innenhof. Die Plätze an der Pforte und am Eingang sind für Vorderseite und Rückseite gleichermaßen vorhanden. Eine Wache ist sinnvollerweise in 3 Schichten von 6 Uhr bis 24 Uhr täglich vorzusehen. Erforderlich sind dafür 34 angestellte Personen. Das Video dauert 20 Minuten. |