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2019-01-04 Wohnschlösser oder Wohnhochhäuser
Die Baukosten für ein Wohnschloss betragen ungefähr 19 Millionen Euro. Ein entsprechendes Gebäude besteht aus 504 3-Zimmer-Wohnungen. Ein vergleichbares Wohnhochhaus mit 528 3-Zimmer-Wohnungen kostet 2 Millionen Euro weniger. Dies liegt am geringeren Flächenbedarf für das Gebäude. Die Kosten für vergleichbare Gebäude mit 816 2-Zimmer-Wohnungen unterscheiden sich nur geringfügig.
Die Mieteinnahmen betragen bei Anwendung der ortsüblichen Miete 1050 Euro im Monat für jede Wohneinheit. Die Mindestmiete beträgt 525 Euro im Monat. Dies sind Mieteinnahmen im Jahr zwischen 3,1 Millionen Euro und 6,2 Millionen Euro.
Die Ausgaben für die Verwaltung betragen höchstens 20 Prozent von den Mieteinnahmen. Dies sind zwischen 0,6 Millionen Euro und 1,2 Millionen Euro. Eine übliche Mindestinvestition in die Wohnungen beträgt bis zu 15000 Euro bei 3 Jahren Abschreibungszeit. Es können also jährlich in 30 Prozent der Wohnungen (151 Wohnungen) entsprechend investiert werden. Dies sind 417 Euro im Monat für jede Wohnung. Als einfache Planungsgrundlage können Tapezierarbeiten verwendet werden. Dabei werden 240 Euro netto in der Stunde verwendet bei 4 Arbeitstagen mit jeweils 13 Stunden Zeitaufwand. Dafür sind mindestens 6 zusätzliche Arbeitskräfte über den Tag verteilt erforderlich und höchstens 19 zusätzliche Arbeitskräfte. Die Ausgaben für diese Investition betragen jährlich 2,2 Millionen Euro unabhängig von den Mieteinnahmen. Der Gewinn beträgt zwischen 0,3 Millionen Euro und 2,8 Millionen Euro. Zusätzliche Ausgaben für Kredite oder für investierende Mitglieder sind nicht berücksichtigt.
Bei den Betriebskosten können für einen Hausmeisterservice 13 Stunden im Monat für jede Wohneinheit berechnet werden bei Bezahlung von Mindestlohn. Für eine qualifizierte Arbeitsstelle kann sich der Aufwand auf 3 Stunden im Monat reduzieren.
Zusätzliche Angebote für Mieter sind nicht berücksichtigt. Dazu gehört vor allem die Benutzung des Aufzuges. Bei kleinen Mehrfamilienhäusern wird oft für die Benutzung zusätzlich Geld verlangt für die Bereitstellung einer Person. Dies können 31 Euro brutto sein mit einem Abendzuschlag von 8 Euro brutto von 20 Uhr bis 6 Uhr. Die Arbeitszeit setzt sich zusammen aus 15 Minuten für die Anmeldung und 15 Minuten für die Benutzung des Aufzuges mit einer eingewiesenen Person.
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