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2018-12-29 Wohnungsgenossenschaft
Eine Wohnungsgenossenschaft besitzt gewöhnliche Baugrundstücke mit mehreren tausend Quadratmetern Fläche. Ein Vorstand besteht in der Regel aus 3 Personen, wovon jeweils 2 vertretungsberechtigt sind. Dazu ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben mit mindestens 6 Personen wegen der Beschlussfähigkeit. Bei vielen Mitgliedern kann zudem noch eine Vertreterversammlung eingerichtet werden (bis 400 Personen). Empfehlenswert ist die Anstellung von mindestens 2 Prokuristen. Um eine angemessene Vergütung zu gewährleisten sollten die Mieteinnahmen mindestens 7 mal höher liegen als die Verwaltungskosten. Das Video zeigt ein Standbild von einer genossenschaftlich organisierten Wohnanlage in Hamburg. |