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Wohnung, Bezeichnung für die Festlungen von Zimmergrößen und Wohnungsgrößen zur Verwendung als Referenzwert.

1 ) Wohnungsgrößen (wirtschaftlich), Bezeichnung für die Verwendung von Zahlenwerten zur wirtschaftlichen Einordnung von Wohnungen. Für eine einfache Bewertung der Mietkosten oder des Einheitswertes gut geeignet. Eine einfache Bewertung definiert eine 1-Zimmer-Wohnung mit 30 Quadratmeter, eine 2-Zimmer-Wohnung mit 60 Quadratmeter, eine 3-Zimmer-Wohnung mit 75 Quadratmeter, eine 4-Zimmer-Wohnung (klein) mit 90 Quadratmeter und eine 4-Zimmer-Wohnung (groß) mit 120 Quadratmeter. Eine 6-Zimmer-Wohnung kann mit 200 Quadratmeter bewertet werden und eine 8-Zimmer-Wohnung mit 250 Quadratmeter. Ein Einzelzimmer kann mit 12 bis 20 Quadratmeter bewertet werden. Für die Bewertung von gewöhnlichen Häusern lassen sich jeweils Wohnungen gleicher Größe mit 60, 75, 90 oder 120 Quadratmeter verwenden mit 2, 3 oder 4 Wohnungen auf jedem Stockwerk mit jeweils 2 bis 6 Stockwerken (Erdgeschoss und 1 bis 5 Obergeschosse). Dadurch entstehen 60 Gebäude als Referenz.

2 ) Wohnungsgrößen (baulich), Bezeichnung für die Verwendung von Zahlenwerten zur baulichen Einordnung von Wohnungen. Bei der baulichen Umsetzung sind notwendige Maßnahmen (Fenster), die Gebäudestruktur (Flurgrößen und Abstellräume) und die Flexibilität bei der Wohnungsgestaltung zu berücksichtigen. Dies ergibt im Vergleich zur wirtschaftlichen Betrachtung deutliche Einschränkungen in der Planung. Volle Flexibilität gibt es nur bei der Planung von einstöckigen Häusern als Wohnung (Bungalow). Verwendet werden kann eine solche Planung bei größeren Häusern nur mit 1 oder 2 Wohnungen auf jedem Stockwerk jeweils übereinander gebaut (bei 8 bis 12 Wohnungen übereinander handelt es sich um Geschosswohnungsbau mit doppelter Ausführung bei Stromanschluss und Gasanschluss). Dies ergibt folgende Auflistung von sinnvollen Zimmergrößen und Wohnungsgrößen. Die letzten 3 Wohnungsgrößen der Liste sind Planungen für größere Mehrfamilienhäuser oder Wohnhochhäuser.

 

1 Meter mal 1 Meter für ein Einzelzimmer,

1 Meter mal 2 Meter für ein Einzelzimmer,

1 Meter mal 3 Meter für ein Einzelzimmer,

1 Meter mal 4 Meter für ein Einzelzimmer,

1 Meter mal 5 Meter für ein Einzelzimmer,

1 Meter mal 6 Meter für ein Einzelzimmer,

2 Meter mal 2 Meter für ein Einzelzimmer,

2 Meter mal 3 Meter für ein Einzelzimmer,

2 Meter mal 4 Meter für ein Einzelzimmer,

2 Meter mal 5 Meter für ein Einzelzimmer,

2 Meter mal 6 Meter für ein Einzelzimmer,

3 Meter mal 3 Meter für ein Einzelzimmer,

3 Meter mal 4 Meter für ein Einzelzimmer,

3 Meter mal 5 Meter für ein Einzelzimmer,

3 Meter mal 6 Meter für ein Einzelzimmer,

4 Meter mal 4 Meter für ein Einzelzimmer,

4 Meter mal 5 Meter für ein Einzelzimmer,

4 Meter mal 6 Meter für ein Einzelzimmer,

5 Meter mal 5 Meter für ein Einzelzimmer,

5 Meter mal 6 Meter für eine 1-Zimmer-Wohnung,

7 Meter mal 7 Meter für eine 2-Zimmer-Wohnung,

8 Meter mal 8 Meter für eine 2-Zimmer-Wohnung,

9 Meter mal 9 Meter für eine 3-Zimmer-Wohnung,

10 Meter mal 10 Meter für eine 4-Zimmer-Wohnung,

11 Meter mal 11 Meter für eine 4-Zimmer-Wohnung,

14 Meter mal 14 Meter für eine 6-Zimmer-Wohnung,

15 Meter mal 15 Meter für eine 8-Zimmer-Wohnung,

16 Meter mal 16 Meter für eine 8-Zimmer-Wohnung,

6 Meter mal 13 Meter für eine 3-Zimmer-Wohnung,

6 Meter mal 14 Meter für eine 3-Zimmer-Wohnung und

6 Meter mal 15 Meter für eine 3-Zimmer-Wohnung.

 

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