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Straße, Bezeichnung für die Maße einer Straße und deren Kapazität. Die Breite einer Straße beträgt mindestens 2,75 Meter und höchstens 3,75 Meter. Gehwege sind höchstens 2,50 Meter breit. Eine Autobahn mit 8 Spuren und 2 Standstreifen hat eine Breite von 37,5 Meter zuzüglich 10 Meter Abstandsflächen. 1 ) Schülerverkehr (Bus), Bezeichnung für den Fahrplan bei Schülerverkehr mit öffentlicher Beförderung. Benötigt wird für jede Schulstunde (insgesamt 12) eine Fahrt, dazu ist eine weitere Spätfahrt erforderlich nach der letzten Schulstunde. Dies ergibt mindestens 13 Fahrten an Schultagen. Üblicherweise werden morgens und abends je 2 weitere Fahrten eingefügt. Dies ergibt 17 Fahrten werktäglich. Der Abstand zwischen 2 Unterrichtsstunden beträgt in der Regel 50 Minuten, so dass für 25 Minuten Fahrzeit ein Busumlauf erforderlich ist. Zwischen den regulären Fahrten können 1 bis 3 Ergänzungsfahrten eingefügt werden im Abstand von 12 bis 25 Minuten. Die Vertaktung des Schülerverkehrs beträgt mindestens alle 60 Minuten mit einer Vertaktung von 30 Minuten in der Hauptverkehrszeit. Übliche Taktfolgen sind alle 60 Minuten, alle 30 Minuten, alle 20 Minuten oder alle 15 Minuten. 2 ) Streckenkapazität (Bus und Schiene), zusammenfassende Bezeichnung für die Streckenkapazität in Bezug auf die Haltestellen. Die Streckenkapazität beträgt 18 Fahrten pro Stunde. Dies ergibt eine Taktfolge von 3/3/4 Minuten. Die Abfahrten erfolgen zur Minute 00, zur Minute 03, zur Minute 06 und wiederholend zur Minute 10. Dies sind in der Regel 3 Linien im Takt von alle 10 Minuten. Es kann 1 weitere Linie eingefügt werden oder 1 Linie kann zum Takt von alle 5 Minuten verdichtet werden. Dies ergibt 24 Fahrten pro Stunde mit einer Taktfolge von 3/3/2/2 Minuten. Die Abfahrten erfolgen zur Minute 00, zur Minute 03, zur Minute 06, zur Minute 08 und wiederholend zur Minute 10. Bei Schienenfahrzeugen sind 18 Fahrten pro Stunde in jedem Geschwindigkeitsbereich möglich. Die Zuglänge kann ungefähr 760 Meter betragen beziehungsweise 28 Wagen. Bei unterschiedlich schnell fahrenden Zügen auf derselben Strecke beträgt die Streckenkapazität höchstens 9 Züge pro Stunde. Die Strecke muss dabei nicht durchgängig zweigleisig ausgebaut sein.
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