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Gewinn, Bezeichnung für den positiven Ertrag aus einem Unternehmen. Gewinn kann nach dem Geschäftsjahr ausgeschüttet werden. Dies eignet sich bis 15000 Euro Gewinn für jeden Anteilseigner. Eine unterjährige Gewinnentnahme ist bei Personengesellschaften möglich und ist bis 25000 Euro im Jahr in jedem Fall kein Problem.

1 ) Schenkung, Bezeichnung für einen Vermögenserwerb. Eine Schenkung kann auch beim Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie anfallen.

2 ) Gesamthandsbindung, Bezeichnung für die gemeinschaftliche Vermögensbindung in einem Unternehmen. Ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus einem Unternehmen stellt eine Schenkung dar oder es erhöht sich das Einkommen der übrigen Gesellschafter. Die Berechnungen sind auch bei Aktiengesellschaften anzuwenden mit 20000 Anteilseignern oder mehr.

 

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